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Aufenthaltsgenehmigung

 


Aufenthaltsgenehmigung (Residencia)


 



Bedingt durch die neuen Regelungen des Migrationsgesetzes (Juni 2012), die u.a. dazu dienen sollen, illegale ausländische Arbeitnehmer, Terroristen, Drogenhändler und durch Interpol Gesuchte zu filtern, hat der administrative Aufwand für die Beantragung einer dominikanischen Aufenthaltsgenehmigung zugenommen.

Hinzu kommt, dass einige der neuen Bestimmungen noch überarbeitet werden und somit ständigen Änderungen unterliegen. Die wichtigsten Voraussetzungen sind die finanzielle Unabhängigkeit des Antragstellers und eine einleuchtende Begründung für den Wunsch nach einer Aufenthaltsgenehmigung. Durch den Erwerb einer Immobilie z.B. sind diese beiden Bedingungen erfüllt.

Mit dem Inkrafttreten der neuen Einwanderungsbestimmungen muss nun die Aufenthaltsgenehmigung bei einem Dominikanischen Konsulat Ihres Heimatlandes beantragt werden. ACHTUNG:Aufenthaltsgenehmigungen erhält man nur in den offiziellen Konsulaten der Dominikanischen Republik, NICHT in Honorarkonsulaten.

Staatsangehörige der Länder Deutschland/Österreich/Schweiz müssen für die Beantragung dem Konsulat folgende Dokumente vorlegen:



  • Foto des Antragstellers, Frontalansicht, vor weißem Hintergrund (Passfotogröße)

  • Gültiger Reisepass

  • Beidseitige Kopie des Personalausweises

  • Ein ärztliches Attest des Hausarztes, das bestätigt, dass der Antragsteller sich in guter geistiger und körperlicher Verfassung befindet

  • Original der Geburtsurkunde. Original der Heiratsurkunde (falls verheiratet)

  • Original des polizeilichen Führungszeugnisses

  • Dokumente über die wirtschaftliche Solvenz, die nachweisen, dass der Antragsteller Vermögenswerte oder Einkommen besitzt, die es ihm ermöglichen, in der Dominikanischen Republik zu leben, wie z.B. Eigentumstitel, Bankbrief mit Saldenbestätigung, Bestätigung über Anteile an einer Firma, Einkommensbestätigung des Arbeitgebers oder Renten-/Pensionsbescheide o.ä.

  • Bewerbungsschreiben für die Aufenthaltsgenehmigung

  • Garantiebrief eines Bürgen mit dominikanischer Staatsangehörigkeit

  • Ausgefülltes Visaformular (Punkte 9-11 werden von unserer Kanzlei erledigt).




Sobald Sie (Antragsteller) die erforderlichen Unterlagen zu Punkt 1 bis 8 in Händen halten, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung, damit wir für Sie das Bewerbungsschreiben, den Garantiebrief und den Visumsantrag vorbereiten und Ihnen zuleiten können.
Die vollständigen Unterlagen geben Sie im nächstgelegenen dominikanischen Konsulat Ihres Heimatlandes ab und entrichten dort 90 Euro Konsulargebühr. Der Bearbeitungszeitraum durch das Konsulat sollte in der Regel 15 Tage nicht überschreiten. Innerhalb der nächsten 60 Tage muss dann hier der Antrag weiter bearbeitet werden, wozu Sie einmal nach Santo Domingo fahren muessen, um dort eine medizinische Untersuchung abzulegen, bei der Sie meine Kollegin begleitet. Diese steht Ihnen dann auch bei der Abhilung von Residencia und Cedula ca. 4 Monate spaeter zur Verfuegung.

Fuer weitere Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfuegung.

 

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